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Die Angelegenheit der »Außenmark«

Besonders große Bedeutung erhielt die Verteilung des unbebauten Landes, der sogenannten »Außenmark«. Von alters her hatten die Bornholmer diese Ödlandweiden Hojlyngen und die Strandmarken - als Allgemeinbesitz betrachtet. Hier holten sie Heidetorf und Reisig und ließen die Tiere grasen, und als die Bevölkerung mit der Zeit wuchs, wurden Teile dieser Flächen eingehegt und von Bauern, die in der Nähe wohnten, unter den Pflug genommen. Dies wurde zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der Regierung verboten; man behauptete, die »Außenmark« gehöre dem König, und von den bereits urbar gemachten Flächen wurden Abgaben verlangt. Indessen haben die Bornholmer stets einen unbeugsamen Willen gezeigt, wenn sie auf etwas bestanden, was sie für ihr Recht ansahen, und es kam zu langwierigen und erbitterten Streitigkeiten. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die bornholmische Bauernbevölkerung niemals Leibeigenschaft und Grundhörigkeit einer Gutsbesitzerherrschaft unterworfen war, ganz im Gegenteil bekleideten viele der unabhängigen Freibauern, aufgrund der besonderen bornholmischen Militärordnung, Offiziersposten. Sie klagten daher unverdrossen, bis sie schließlich 1832 eine Ordnung erreichten, der zufolge der Staat und die Gemeinden die »Außenmark« unter sich teilten. Der Anteil der Gemeinden wurde jedoch von der Besitzgröße der Höfe abhängig aufgeteilt, und dies rief den Protest der Häusler hervor, die nun auf ihrem Recht auf Anteil an der »Außenmark« beharrten. Erst 1862 gab ihnen das Reichsgericht prinzipiell recht, und 1866 konnte gesetzlich eine Kommission eingesetzt und der 150 Jahre alte Streit von Gemeinde zu Gemeinde durch Vergleich oder Urteil aus der Welt geschafft werden. Seitdem haben sich diese Gebiete aus herrenloser Ödmark in üppige Wälder, darunter der große Staatswald Almindingen, und ausgedehnte Gemeindeplantagen sowie Musteräcker eifrig rodender Bauern verwandelt.




 Brændesgårdshaven  Borregård  Dueodde Sommerhus  Frydenlund
Bornholmsk Ordbog giver adgang til bornholmske glossarer
29.03.2024 - Spruch des Tages: Grünes Licht: ein Mittel, mit dem Fußgänger sicher bis zur Mitte der Fahrbahn gelangen.


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